Archiv

Archiv
Dokumentensammlung

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Ar|chiv [ar'çi:f], das; -s, -e [ar'çi:və]:
1. Sammlung von Dokumenten, Urkunden o. Ä.:
ein Archiv anlegen.
2. Ort für die Aufbewahrung von Dokumenten, Urkunden o. Ä.:
die alten Urkunden liegen im Archiv.
Zus.: Bildarchiv, Filmarchiv, Geheimarchiv, Staatsarchiv.

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Ar|chiv 〈[i:f] n. 11
1. geordnete Sammlung von historisch od. politisch bedeutsamen Schrift-, Bild- od. Tondokumenten einer Person od. Institution
2. Raum zum Aufbewahren von Archivalien
3. Einrichtung, die Archivalien sammelt u. vewaltet (Staats\Archiv, Stadt\Archiv, Kloster\Archiv, Familien\Archiv, Wirtschafts\Archiv, Privat\Archiv)
4. 〈EDV〉 Datei, die eine od. mehrere komprimierte Dateien enthält (zur Sicherung od. zur Übermittlung)
[<grch. archeion „Obrigkeits-, Rathaus“]

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Ar|chiv , das; -s, -e [spätlat. archivum < griech. archeĩon = Regierungs-, Amtsgebäude, zu: árchein = regieren, herrschen, zu: arche̅̓, Architekt]:
a) Einrichtung zur systematischen Erfassung, Erhaltung u. Betreuung von Schriftstücken, Dokumenten, Urkunden, Akten, insbesondere soweit sie historisch, rechtlich od. politisch von Belang sind:
das A. für Wohlfahrtspflege;
b) geordnete Sammlung von [historisch, rechtlich, politisch belangvollen] Schriftstücken, Dokumenten, Urkunden, Akten:
ein umfangreiches A.;
ein A. anlegen;
Ü im A. der Geschichte versinken;
c) Raum, Gebäude für ein Archiv (a, b):
im A. arbeiten.

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I
Archiv
 
[von griechisch archeĩon »Regierungs-, Amtsgebäude«; lateinisch archivum] das, -s/-e, Einrichtung, die der systematischen Erfassung, Ordnung, Verwahrung, Betreuung und Erschließung von Schrift-, Bild- und Tongut staatlicher Dienststellen, anderer Institutionen (Verbände, Unternehmen) oder Einzelpersonen dient; es gibt u. a. Staats-, Landes-, Militär-, Kreis-, Kommunal-, Kirchen-, Adels-, Familien-, Wirtschafts-, Partei-, Parlaments-, Hochschul-, Literatur-, Kunst-, Presse-, Rundfunk- und Filmarchive. Ein Archiv erwächst meist organisch aus laufendem Geschäftsverkehr; es nimmt die in der Registratur entbehrliche Unterlagen auf, die wegen ihres wissenschaftlichen, politischen, rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder allgemein kulturellen Quellenwertes als aufbewahrungswürdig angesehen werden. Die in einem Archiv aufgehobenen Akten, Amtsbücher, Briefe, Karten, Pläne, Urkunden, Bild- und Tonträger werden als Archivalien bezeichnet. Beständeübersichten (Inventare) bieten einen ersten Zugang zum Inhalt eines Archivs; die Bestände selbst, in der Regel nach dem Provenienzsystem geordnet, werden durch »Findbücher« (Repertorien) erschlossen. Mittlerweile bedient man sich bei der Erfassung und Erschließung von Archivalien häufig der elektronischen Datenverarbeitung. In Deutschland bestehen als zentrale Archive das Bundesarchiv in Koblenz und Berlin, das »Geheime Staatsarchiv Preußischem Kulturbesitz« in Berlin, das »Politische Archiv des Auswärtigen Amtes« in Bonn sowie die staatlichen Archive der Länder. In der DDR errichtete man 1946 eine zentrale Archivverwaltung unter dem Minister des Innern mit dem Zentralen Staatsarchiv, dem mehrere Staatsarchive nachgeordnet waren. Nach der Wiedervereinigung wurde die Verwaltung der zentralen Überlieferung der DDR der Verantwortung des Bundesarchivs unterstellt. Die Archive in den ehemaligen Bezirken gingen in die Hoheit der neu gebildeten Länder über. In Österreich gibt es neben dem Österreichischen Staatsarchiv in Wien in den einzelnen Bundesländern Landesarchive, in der Schweiz neben dem »Schweizerischen Bundesarchiv« in Bern für jeden Kanton ein eigenes Archiv. Weitere wichtige Archive befinden sich u. a. in London (»Public Record Office«), in Paris (»Archives Nationales«), in Washington (»National Archives«) und in Rom (Vatikanisches Archiv); in Russland gibt es eine zentrale Archivhauptverwaltung mit elf nachgeordneten zentralen Staatsarchiven in Moskau und Sankt Petersburg.
 
Allgemeine Fragen, die das Archivwesen betreffen, werden seit 1950 auf internationalen Archivarkongressen behandelt, daneben finden jährliche Konferenzen der »Table ronde des Archives« statt. Ebenfalls dem Erfahrungsaustausch dienen die »Deutschen Archivtage«, die vom »Verein deutscher Archivare« einberufen werden.
 
Die Archivwissenschaft (Archivkunde) beschäftigt sich mit der Theorie der Organisation, mit der Struktur und der Geschichte von Archiven, mit Archivrecht und Archivtechnik. Das Archivpersonal (Archivbeamte, Archivare) wird an Archivschulen ausgebildet.
 
War die Lagerung von Archivalien schon immer ein Problem (Haltbarkeit), so ist heute deren Auswahl und Unterbringung angesichts des übergroßen Materialaufkommens mit beträchtlichen Schwierigkeiten verbunden.
 
 
Voraussetzung für die Entstehung von Archiven ist die Schrift. Bei den rd. 400 000 v. a. in Mesopotamien und Kleinasien gefundenen Tontafeln handelt es sich noch nicht um Archivalien, sondern um Kanzlei- und Registraturschriftgut, das aufgrund der Dauerhaftigkeit des Schreibmaterials eher zufällig erhalten geblieben ist. Ein eigentliches Archiv, das zur Aufbewahrung der Gesetze diente, gab es erstmals im antiken Griechenland. In Rom wurden in republikanischer Zeit die vom Senat erlassenen Gesetze und andere Beschlussfassungen im »Aerarium Saturni« aufbewahrt. 78 v. Chr. entstand am Südosthang des Kapitols ein eigener Archivbau, das »Tabularium civitatis«.
 
Im frühen Mittelalter wurde die antike Archivtradition von der päpstlichen Kurie und einigen griechischen und italienischen Klöstern weitergeführt. Ein Archiv geringeren Umfangs ist für die Regierungszeit Karls des Großen und seiner Nachfolger bezeugt. Seit dem 9./10. Jahrhundert legten Bistümer und Klöster aus Sorge um ihre Privilegien und Schenkungen Archive an, die Städte folgten im 12. Jahrhundert, Fürsten und Grafen im 13. Jahrhundert Erst zu Beginn des 15. Jahrhunderts waren mit der Einführung eines geordneten Registerwesens und der Festigung der Stellung von Behörden die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Archiv der Reichsverwaltung in Deutschland gegeben. Seine Bestände fielen mit der Auflösung des Deutschen Reiches in der Mehrzahl an das Österreichische Staatsarchiv. 1919 wurde ein Reichsarchiv in Potsdam gegründet, das sämtliche Reichsakten seit 1867 und die Akten des Großen Generalstabs verwaltete. Das heutige Bundesarchiv verfügt überwiegend über Bestände des 20. Jahrhunderts.
 
Bis zum 19. Jahrhundert dienten die Archive fast nur praktischen Verwaltungszwecken und der Sicherung von Rechten und Besitztiteln der Archiveigentümer (»Geheimes Archiv«); nachdem L. von Ranke erstmals ein Archiv für die historische Forschung genutzt hatte, fanden die in Archiven lagernden Akten und Urkunden zunehmend Beachtung und wurden Grundlage der aufkommenden »kritische Geschichtswissenschaft«. Dem Drängen der Historiker, die Archive zugänglich zu machen, gab zuerst das Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv nach (1868); ihm folgten Preußen (1875) und der Vatikan (1881). Heute sind in vielen Ländern die staatlichen Archive für jedermann zugänglich. Einschränkungen bestehen bei Geheimpapieren und im Rahmen des Datenschutzes.
 
 
Zeitschriften: Archival. Ztschr., hg. v. der Generaldirektion der Staatl. A. Bayerns (1876 ff.);
 
Der Archivar (1947 ff.);
 
Mitteilungen des Österr. Staats-A. (1948 ff.);
 
Archivum, hg. v. Internat. A.-Rat (1951 ff.);
 
A.-Mitteilungen (1951 ff.);
 
Scrinium. Ztschr. des Verbands österr. Archivare (1969 ff.).
 
A.-Verzeichnisse: Minerva-Hb., 2 Bde. (21974);
 
A. u. Archivare in der Bundesrep. Dtl., Österr. u. der Schweiz (131982).
 
A. Brenneke: A.-Kunde, bearb. v. W. Leesch (Leipzig 1953, Nachdr. 1970);
 
T. R. Schellenberg: Akten- u. A.-Wesen in der Gegenwart (a. d. Engl., 1961);
 
G. Enders: A.-Verwaltungslehre (Berlin-Ost 31968);
 
H. O. Meisner: Archivalienkunde vom 16. Jh. bis 1918 (Leipzig 1969);
 
E. G. Franz: Einf. in die A.-Kunde (41993).
 
II
Archiv,
 Datensicherung: ein Datenträger, auf dem Sicherheitskopien von Dateien gespeichert werden sowie auch der auf diesen Datenträgern abgelegte Datenbestand (Backup).
III
Archiv,
 Komprimierung: Archivdatei.
 

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Ar|chiv, das; -s, -e [spätlat. archivum < griech. archeĩon = Regierungs-, Amtsgebäude, zu: árchein = regieren, herrschen, zu: arche̅́, ↑Architekt]: a) Einrichtung zur systematischen Erfassung, Erhaltung u. Betreuung von Schriftstücken, Dokumenten, Urkunden, Akten, insbesondere soweit sie historisch, rechtlich od. politisch von Belang sind: das A. für Wohlfahrtspflege; b) geordnete Sammlung von [historisch, rechtlich, politisch belangvollen] Schriftstücken, Dokumenten, Urkunden, Akten: ein umfangreiches A.; ein A. anlegen; Ü Der General und der Kanzler werden diese Erinnerung ins A. der Geschichte verweisen (Welt 30. 7. 62, 3); c) Raum, Gebäude für ein ↑Archiv (1 a, b): im A. arbeiten.

Universal-Lexikon. 2012.

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